Sachsen-Anhalt
| Lohnart |
ab 01.02.2024 |
ab 01.01.2025 |
Hilfsarbeiten, angelernte Tätigkeiten
Sicherheitsmitarbeiter für stationäre Sicherheitsdienstleistungen (Objektschutz /
Separatwachdienst) |
13,90 € |
14,60 € |
Hilfsarbeiten, angelernte Tätigkeiten mit Erschwernissen oder erhöhten Anforderungen und Qualifizierter Sicherheitsmitarbeiter
Sicherheitsmitarbeiter für mobile Sicherheitsdienstleistungen (Revier- /
Interventionsdienst)
Sicherheitsmitarbeiter im Veranstaltungsdienst
Sicherheitsmitarbeiter in Seehäfen gemäß ISPS-Code
Sicherheitsmitarbeiter ats Shopguard, Doorman, Kaufhausdetektiv, bei City-
Streifen und in Einkaufszentren
Sicherheits- und Ordnungsdienstmitarbeiter ÖPV
Mitarbeiter in der Fahrausweisprüfung ÖPV
Sicherheitsmitarbeiter im Leitstellendienst des ÖPV
Sicherheitsmitarbeiter, die an Schulen (allgemein bildende Schulen und
Gymnasien), zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften und -einrichtungen, an
Jobcentern, Agenturen fürArbeit, obersten Bundesbehörden, im
Maßregelvottzugsdienst sowie in Liegenschaften und Objekten der jeweiligen
Landesjustiz, derjeweiligen Landespolizei oder der Bundespolizei tätig sind. |
14,35 € |
15,07 € |
Qualifizierter Sicherheitsmitarbeiter mit Erschwernissen oder erhöhten
Anforderungen und Sicherheitsmitarbeiter mit Berufsabschluss (2-jährige Ausbildung) oder abgeschlossener Fortbildungsprüfung (IHK)
NSL-Fachkraft (VdS - geprüft);
Sicherheitskontrolleur / Kontrollinspektor
Sicherheitsmitarbeiter mit Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
(IHK) oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (IHK);
Sicherheitsmitarbeiter mit Abschluss als Servicekraft für Schutz und Sicherheit |
15,48 € |
16,25 € |
Sicherheitsmitarbeiter mit Berufsabschluss (3-jährige Ausbildung)
Sicherheitsmitarbeiter mitAbschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit |
16,60 € |
17,43 € |
Meister
Meister für Schutz und Sicherheit |
20,54 € |
21,57 € |
Zuschläge
| Nachtzuschlag (22:00-06:00 Uhr) |
10 % (neu - alle Entgeltgruppen) |
| Sonntagszuschlag |
25 % |
| Feiertagszuschlag |
50 % |
Beim Zusammenfallen mehrerer Zuschläge ist nur der höchste Zuschlag zu zahlen.
Ausgenommen hiervon ist der Nachtzuschlag.
Zulagen
| Sicherheitsmitarbeiter als Diensthundeführer nach §15 DGUV 23 mit betriebseigenem Hund |
0,50 € |
| Sicherheitsmitarbeiter als Diensthundeführer nach §15 DGUV 23 mit eigenem Hund |
1,00 € |
| Sicherheitsmitarbeiter, die als Team- oder Schichtleiter mit der Dienstaufsicht betraut sind |
0,75 € |
| Sicherheitsmitarbeiter, die als Objektteiter mit der Dienstaufsicht betraut sind |
1,00 € |
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Maßgeblich für die Berechnung des fortzuzahlenden Entgeltes im Fall der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ist der Bruttoverdienst
der letzten abgerechneten 12 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit, bestehend aus den tariflichen Stundenlöhnen der zutreffenden Vergütungs-/Entgeltgruppe des §3.
Dieser wird durch 312 dividiert und ergibt den für die Entgeltfortzahlung maßgeblichen Entgelt-Durchschnittssatz je Werktag im Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall.
Bei einer Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers unter 12 Monaten vor dem Krankheitsfall sind die Regelungen des vorstehenden Absatzes analog auf die tatsächliche Beschäftigungsdauer anzuwenden.
Urlaub
| Urlaubsstaffel |
Werktage |
| bis zum vollendeten 3. Beschäftigungsjahr |
26 |
| ab dem 4. Beschäftigungsjahr |
28 |
| ab dem 6. Beschäftigungsjahr |
29 |
| ab dem 8. Beschäftigungsjahr |
30 |
Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.
ANHANG: KTA (Kerntechnische Anlagen)
Löhne
| Lohnart |
ab 01.02.2024 |
ab 01.01.2025 |
| Sicherheitsmitarbeiter im Objektsicherungsdienst |
17,58 € |
18,56 € |
| Sicherheitsmitarbeiter mit Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder Werkschutzfachkraft (IHK) |
20,65 € |
21,81 € |
| Sicherheitsmitarbeiter mit Ernennung zum Stellvertretenden Schichtführer |
21,18 € |
22,37 € |
| Sicherheitsmitarbeiter mit Ernennung zum Schichtführer |
22,32 € |
23,57 € |
Zuschläge
| Nachtzuschlag (23:00-06:00 Uhr) |
25 % |
| Sonntagszuschlag |
50 % |
| Feiertagszuschlag |
100 % |
Beim Zusammenfallen mehrerer Zuschläge ist nur der höchste Zuschlag zu zahlen.
Ausgenommen hiervon ist der Nachtzuschlag.
Urlaub
Der jährliche Mindesturlaub beträgt nach Erfüllung der Voraussetzung für den Urlaubsanspruch 25 Werktage. Er erhöht sich bei einer ununterbrochenen Betriebs- oder Objektzugehörigkeit
|
Werktage |
| vom 2. Beschäftigungsjahr an |
26 |
| vom 4. Beschäftigungsjahr an |
27 |
| vom 7. Beschäftigungsjahr an |
28 |
| vom 8. Beschäftigungsjahr an |
29 |
| vom 9. Beschäftigungsjahr an |
30 |
Maßgebend ist jeweils die Dauer der Betriebs- oder Objektzugehörigkeit bei Beginn des Kalenderjahres.
Im Ein- und Austrittsjahr wird Teilurlaub gewährt. Der Arbeitnehmer erhält für jeden Beschäftigungsmonat, in dem er beschäftigt war,
ein Zwölftel des ihm zustehenden Jahresurlaubes.
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