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Tarifübersicht 2024 ff.

Hier findet ihr Auszüge aus den Entgelttarifverträgen für Sachsen, Sachsen‑Anhalt und Thüringen.

Hinweis: Prüft im Zweifel immer die Originalveröffentlichung. Externer Link: BDSW – Tarifverträge.

Tarifvertrag Sachsen (GÖD)

Sachsen

Lohnart ab 01.02.2024 ab 01.01.2025
Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz- / Separatwachdienst 13,90 € 14,60 €
Sicherheitsmitarbeiter im Kurier- und Belegtransport 13,90 € 14,60 €
Sicherheitsmitarbeiter im Interventions- / Revierdienst 14,35 € 15,07 €
Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz- / Separatwachdienst, mit Abschluss als Servicekraft für Schutz und Sicherheit, der vom Arbeitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber diese Qualifikation fordert. 15,50 € 16,28 €
Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz- / Separatwachdienst, mit Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder IHK- geprüfte Werkschutzfachkraft, der vom Arbeitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber diese Qualifikation fordert 15,50 € 16,28 €
Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz-/ Separatwachdienst, mit Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, der vom Arbeitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber diese Qualifikation fordert. 16,20 € 17,42 €
Sicherheitsmitarbeiter mit Abschluss als Meister für Schutz und Sicherheit, der vom Arbeitgeber in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber diese Qualifikation fordert. 20,54 € 21,57 €


Zuschlagsart Anteil
Nachtzuschlag (23:00-06:00 Uhr) 10 %
Sonntagszuschlag 25 %
Feiertagszuschlag 50 %

Beim Zusammenfallen mehrerer Zuschläge ist nur der höchste Zuschlag zu zahlen. Ausgenommen hiervon ist der Nachtzuschlag.



Zulageart Höhe
Hundeführerzulage je Schichtstunde, jedoch nicht während des Bereitschaftsdienstes, für die Führung des dem Sicherheitsmitarbeiter vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Diensthundes 0,20 €
Hundeführerzulage je Schichtstunde, jedoch nicht während des Bereitschaftsdienstes, sofern der Sicherheitsmitarbeiter seinen eigenen Hund auf Forderung des Arbeitgebers stellt und den Hund auf eigene Kosten füttert und pflegt 0,50 €
Wach- / Schichtführer, jedoch nicht für Mitarbeiter gemäß Tarifvertrag für Werkfeuerwehrdienstleistungen Höhe
bis zu 14 zu führende Mitarbeiter in der Schicht 0,31 €
ab dem 15. zu führenden Mitarbeiter in der Schicht 0,50 €


Bruttomonatsvergütung für Auszubildende – Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Ausbildungsjahr ab 01.02.2024 ab 01.01.2025
im 1. Ausbildungsjahr 950,00 € 1.000,00 €
im 2. Ausbildungsjahr 1.000,00 € 1.075,00 €
im 3. Ausbildungsjahr 1.050,00 € 1.125,00 €


Urlaub

Jahresurlaub 26 Werktage (Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.)

Er erhöht sich bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit

Zugehörigkeit Werktage
von 1 Jahr 27
von 2 Jahren 28
von 4 Jahren 29
von 6 Jahren 30
von 10 Jahren 32
von 15 Jahren 34

Maßgebend für den Anspruch ist jeweils die Dauer der Betriebszugehörigkeit zu Beginn des Kalenderjahres.



Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  1. Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle regelt sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
  2. Für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt das Entgeltausfallprinzip ohne Berücksichtigung von tariflichen und/oder außertariflichen Zuschlägen und/oder Zulagen, Mehrarbeitsvergütungen, Gratifikationen, sonstigen Einmalzahlungen und/oder Aufwandsentschädigungen. Entgeltausfallprinzip bedeutet, dass der Arbeitnehmer für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit so zu stellen ist, als hätte er gemäß Dienst- oder Schichtplan gearbeitet.
  3. Die Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber vom ersten Tag an zu bescheinigen und muss dem Arbeitgeber unverzüglich angezeigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen. Auch eine Folgebescheinigung ist dem Arbeitgeber unverzüglich ab Kenntnis der Arbeitsunfähigkeit zu übermitteln.
  4. Der Arbeitnehmer hat die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber zur ordnungsgemäßen Dienstleistung anzuzeigen.


Urlaubsentgelt

  1. Die Höhe der Entgeltzahlung bestimmt sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
  2. Die Berechnung des Entgeltes pro Urlaubstag erfolgt auf Grundlage der Bruttovergütung der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn des Urlaubs geteilt durch 312 ohne Berücksichtigung von Mehrarbeitsvergütungen, Gratifikationen, sonstigen Einmalzahlungen und/oder Aufwandsentschädigungen.
  3. Für Arbeitnehmer, die noch keine vollen 12 Kalendermonate vor Beginn des Urlaubs im Unternehmen beschäftigt waren, ist zur Berechnung der Entgeltfortzahlung pro Urlaubstag die gemäß den vorstehenden Bestimmungen ermittelte Bruttovergütung aller Kalendermonate vor Urlaubsbeginn durch die Anzahl dieser Kalendermonate und 26 Tage pro Kalendermonat zu teilen.
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Tarifvertrag Sachsen‑Anhalt (ver.di)

Sachsen-Anhalt

Lohnart ab 01.02.2024 ab 01.01.2025
Hilfsarbeiten, angelernte Tätigkeiten
Sicherheitsmitarbeiter für stationäre Sicherheitsdienstleistungen (Objektschutz / Separatwachdienst)
13,90 € 14,60 €
Hilfsarbeiten, angelernte Tätigkeiten mit Erschwernissen oder erhöhten Anforderungen und Qualifizierter Sicherheitsmitarbeiter
Sicherheitsmitarbeiter für mobile Sicherheitsdienstleistungen (Revier- / Interventionsdienst)
Sicherheitsmitarbeiter im Veranstaltungsdienst
Sicherheitsmitarbeiter in Seehäfen gemäß ISPS-Code
Sicherheitsmitarbeiter ats Shopguard, Doorman, Kaufhausdetektiv, bei City- Streifen und in Einkaufszentren
Sicherheits- und Ordnungsdienstmitarbeiter ÖPV
Mitarbeiter in der Fahrausweisprüfung ÖPV
Sicherheitsmitarbeiter im Leitstellendienst des ÖPV
Sicherheitsmitarbeiter, die an Schulen (allgemein bildende Schulen und Gymnasien), zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften und -einrichtungen, an Jobcentern, Agenturen fürArbeit, obersten Bundesbehörden, im Maßregelvottzugsdienst sowie in Liegenschaften und Objekten der jeweiligen Landesjustiz, derjeweiligen Landespolizei oder der Bundespolizei tätig sind.
14,35 € 15,07 €
Qualifizierter Sicherheitsmitarbeiter mit Erschwernissen oder erhöhten Anforderungen und Sicherheitsmitarbeiter mit Berufsabschluss (2-jährige Ausbildung) oder abgeschlossener Fortbildungsprüfung (IHK)
NSL-Fachkraft (VdS - geprüft);
Sicherheitskontrolleur / Kontrollinspektor
Sicherheitsmitarbeiter mit Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft (IHK);
Sicherheitsmitarbeiter mit Abschluss als Servicekraft für Schutz und Sicherheit
15,48 € 16,25 €
Sicherheitsmitarbeiter mit Berufsabschluss (3-jährige Ausbildung)
Sicherheitsmitarbeiter mitAbschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit
16,60 € 17,43 €
Meister
Meister für Schutz und Sicherheit
20,54 € 21,57 €


Zuschläge

Beim Zusammenfallen mehrerer Zuschläge ist nur der höchste Zuschlag zu zahlen.
Ausgenommen hiervon ist der Nachtzuschlag.

Nachtzuschlag (22:00-06:00 Uhr) 10 % (neu - alle Entgeltgruppen)
Sonntagszuschlag 25 %
Feiertagszuschlag 50 %


Zulagen

Sicherheitsmitarbeiter als Diensthundeführer nach §15 DGUV 23 mit betriebseigenem Hund 0,50 €
Sicherheitsmitarbeiter als Diensthundeführer nach §15 DGUV 23 mit eigenem Hund 1,00 €
Sicherheitsmitarbeiter, die als Team- oder Schichtleiter mit der Dienstaufsicht betraut sind 0,75 €
Sicherheitsmitarbeiter, die als Objektteiter mit der Dienstaufsicht betraut sind 1,00 €


Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Maßgeblich für die Berechnung des fortzuzahlenden Entgeltes im Fall der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ist der Bruttoverdienst
der letzten abgerechneten 12 Monate vor der Arbeitsunfähigkeit, bestehend aus den tariflichen Stundenlöhnen der zutreffenden Vergütungs-/Entgeltgruppe des §3.
Dieser wird durch 312 dividiert und ergibt den für die Entgeltfortzahlung maßgeblichen Entgelt-Durchschnittssatz je Werktag im Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall.
Bei einer Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers unter 12 Monaten vor dem Krankheitsfall sind die Regelungen des vorstehenden Absatzes analog auf die tatsächliche Beschäftigungsdauer anzuwenden.



Urlaub

Urlaubsstaffel Werktage
bis zum vollendeten 3. Beschäftigungsjahr 26
ab dem 4. Beschäftigungsjahr 28
ab dem 6. Beschäftigungsjahr 29
ab dem 8. Beschäftigungsjahr 30

Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.



ANHANG: KTA (Kerntechnische Anlagen)

Löhne

Lohnart ab 01.02.2024 ab 01.01.2025
Sicherheitsmitarbeiter im Objektsicherungsdienst 17,58 € 18,56 €
Sicherheitsmitarbeiter mit Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder Werkschutzfachkraft (IHK) 20,65 € 21,81 €
Sicherheitsmitarbeiter mit Ernennung zum Stellvertretenden Schichtführer 21,18 € 22,37 €
Sicherheitsmitarbeiter mit Ernennung zum Schichtführer 22,32 € 23,57 €


Zuschläge

Nachtzuschlag (23:00-06:00 Uhr) 25 %
Sonntagszuschlag 50 %
Feiertagszuschlag 100 %

Beim Zusammenfallen mehrerer Zuschläge ist nur der höchste Zuschlag zu zahlen.
Ausgenommen hiervon ist der Nachtzuschlag.



Urlaub

Der jährliche Mindesturlaub beträgt nach Erfüllung der Voraussetzung für den Urlaubsanspruch 25 Werktage. Er erhöht sich bei einer ununterbrochenen Betriebs- oder Objektzugehörigkeit

Werktage
vom 2. Beschäftigungsjahr an 26
vom 4. Beschäftigungsjahr an 27
vom 7. Beschäftigungsjahr an 28
vom 8. Beschäftigungsjahr an 29
vom 9. Beschäftigungsjahr an 30

Maßgebend ist jeweils die Dauer der Betriebs- oder Objektzugehörigkeit bei Beginn des Kalenderjahres.
Im Ein- und Austrittsjahr wird Teilurlaub gewährt. Der Arbeitnehmer erhält für jeden Beschäftigungsmonat, in dem er beschäftigt war,
ein Zwölftel des ihm zustehenden Jahresurlaubes.



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Tarifvertrag Thüringen (ver.di)

Thüringen

Lohnart ab 01.02.2024 ab 01.01.2025
Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz- / Separatwachdienst 13,90 € 14,60 €
Sicherheitsmitarbeiter im Kurier- und Belegtransport 13,90 € 14,60 €
Sicherheitsmitarbeiter im lnterventions-/Revierdienst 14,23 € 14,95 €
Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz- /Separatwachdienst, mit Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft, der in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber diese Qualifikation fordert. 15,09 € 15,85 €
Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz- / Separatwachdienst, mit Abschluss als Servicekraft für Schutz und Sicherheit, der in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber diese Qualifikation fordert. 15,34 € 16,11 €
Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz- / Separatwachdienst, mit Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, der in einer Funktion eingesetzt wird, für die der Auftraggeber diese Qualifikation fordert. 15,34 € 16,11 €


Zuschläge

Nachtzuschlag (22:00-06:00 Uhr) 10 %
Sonntagszuschlag 15 %
25 % ab 01.01.2025
Feiertagszuschlag 50 %

Beim Zusammenfallen mehrerer Zuschläge ist nur der höchste Zuschlag zu zahlen. Ausgenommen hiervon ist der Nachtzuschlag.



Zulagen

Sicherheitsmitarbeiter als Aufsichtsführende Wachperson einer Wachschicht oder als Konsolenbediener in einer militärischen Liegenschaft nach entsprechender Bestimmung durch den Arbeitgeber. 1,00 €


Urlaub

Urlaubsstaffel Werktage
Jahresurlaub 26
ab dem 4. Beschäftigungsjahr 27
ab dem 6. Beschäftigungsjahr 28

Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.



Urlaubsentgelt

  1. Die Höhe der Entgeltzahlung bestimmt sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
  2. Die Berechnung des Entgeltes pro Urlaubstag erfolgt auf Grundlage der Bruttovergütung der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn des Urlaubs geteilt durch 312 ohne Berücksichtigung von Mehrarbeitsvergütungen, Gratifikationen, sonstigen Einmalzahlungen und / oder Aufwandsentschädigungen.
  3. Für Arbeitnehmer, die noch keine vollen 12 Kalendermonate vor Beginn des Urlaubs im Unternehmen beschäftigt waren, ist zur Berechnung der Entgeltfortzahlung pro Urlaubstag die gemäß den vorstehenden Bestimmungen ermittelte Bruttovergütung aller Kalendermonate vor Urlaubsbeginn durch die Anzahl dieser Kalendermonate und 26 Tage pro Kalendermonat zu teilen.


Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  1. Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfalle regelt sich grundsätzlich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz in seiner jeweils geltenden Fassung, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist.
  2. Die Entgeltfortzahlung pro Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit wird berechnet aus der Bruttovergütung der letzten 12 Kalendermonate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit geteilt durch 365 ohne Berücksichtigung von tariflichen und / oder außertariflichen Zuschlägen und / oder Zulagen, Mehrarbeitsvergütungen, Gratifikationen, sonstigen Einmalzahlungen und / oder Aufwandentschädigungen. Für Arbeitnehmer, die noch keine vollen 12 Kalendermonate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit im Unternehmen beschäftigt waren, ist zur Berechnung der Entgeltfortzahlung pro Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit die gemäß den vorstehenden Bestimmungen ermittelte Bruttovergütung aller Kalendermonate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit durch die Anzahl aller Tage dieser Kalendermonate zu teilen.
  3. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber spätestens am dritten Tag vorliegen. Die Arbeitsunfähigkeit ist vom ersten Tag an zu bescheinigen. Auch eine Folgebescheinigung ist dem Arbeitgeber unverzüglich ab Kenntnis der Arbeitsunfähigkeit zu übermitteln.
  4. Der Arbeitnehmer hat die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber zur ordnungsgemäßen Dienstleistung anzuzeigen.


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