Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, Differenzen zuischen den Mitarbeitern und dem
Arbeitgeber bei der Gewährung von Urlaub zu vermeiden. Die unterzeichnenden sind sich
darüber einig, dass durch den Abschluss dieser Vereinbarung die Betriebsabläufe
reibungsloser und fristgerechter gestaltet werden können.
Die Unterzeichner sind sich darüber einig, dass der Erholungsurlaub der einzelnen Mitarbeiter
unter Beachtung der gesetzlichen, tarifvertraglichen und gegebenen falls einzelvertraglichen
Bestimmungen sowie unter Berücksichtigung der betrieblichen Interessen gewährt wird.