Der Betriebsrat ist schriftlich darüber zu informieren, welche Arbeitnehmer-/innen in den einzelnen Einsatzbereichen geplant
bzw. vorhersehbar von Urlaub, Arbeitsunfähigkeit (Krankheit), Arbeitsbefreiung, Dienstreisen, Fortbildung,
Mutterschutz, Eltzernzeit, Berufsschule usw. für die Arbeitsleistung nicht zur Verfügung stehen.